Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm
18. April 2019Diskussion über die Kreisfreiheit hat den Bayerischen Landtag erreicht. Auch wir als Befürworter und Unterstützer der Kreisfreiheit für die Stadt Neu-Ulm möchten die Gelegenheit nochmals nutzen, und sowohl die Abgeordneten des Landtags, als auch den Ministerpräsidenten selbst auf die besondere Situation der Stadt Neu-Ulm in Verbindung mit der Stadt Ulm hinweisen, sowie die Bedeutung dieser Entscheidung für die zukünftige Entwicklung der Stadt Neu-Ulm deutlich machen.
Die Stadt Neu-Ulm hat zwischenzeitlich deutlich mehr als 60 000 Einwohner. Um denen an uns gestellten Anforderungen und damit verbundenen Aufgaben zukünftig gerecht werden zu können ist es unerlässlich, dass Neu-Ulm kreisfrei wird. Nur so wird die Stadt Neu-Ulm auch auf Dauer ihre Leistungsfähigkeit erhalten können.
Daher habe wir heute ein Schreiben allen Landtagsabgeordneten und dem Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder übermittelt.
„Herrn Ministerpräsidenten Dr. Söder und die Abgeordneten des Bayerischen Landtags – Neu-Ulm, den17. April 2019
Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
den örtlichen Medien haben wir entnommen, dass sich die Mitglieder der FDP-Stadtratsfraktion im Zusammenhang mit der Diskussion um die Kreisfreiheit unserer Stadt an Sie gewandt haben.
Wir möchten dieses zum Anlass nehmen, uns heute in dieser Angelegenheit nochmals an Sie zu wenden.
Im Herbst 2016 sagte eine im Neu-Ulmer Stadtrat vorgestellte Bevölkerungsprognose einen weiter sehr starken Bevölkerungszuwachs in der Stadt voraus. Dies nahm der Ältestenrat der Stadt Neu-Ulm zum Anlass, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten einer Kreisfreiheit zu prüfen. Nach Vorstellung der Ergebnisse beantragte einer unserer Kollegen, die Stadt Neu-Ulm möge darüber befinden, kreisfrei zu werden.
Nachdem sich eine solche Entscheidung der Zuständigkeit des Stadtrates entzieht, haben wir als Stadtrat die Stadtverwaltung beauftragt, mögliche Vor- und Nachteile einer Kreisfreiheit zu untersuchen und dem Stadtrat über ihre Ergebnisse zu berichten. Grundlage für die Überlegungen war Artikel 5 der Bayerischen Gemeindeordnung, welcher vorsieht, dass Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern bei entsprechender Bedeutung für kreisfrei erklärt werden können.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden dem Stadtrat im Juli 2017 präsentiert. Mit großer Mehrheit haben wir aufgrund dieser Ergebnisse beschlossen, die Verwaltung möge das Anliegen weiterverfolgen und mit dem Landkreis in Verhandlungen über eine mögliche Kreisfreiheit zu treten.
Diesem Mandat kam die Verwaltung nach. Gemeinsame Gespräche mit den Vertretern des Landratsamtes wurden geführt und zahlreiche Veranstaltungen zur Information der Bürgerschaft durchgeführt.
Nachdem weitere, sehr detaillierte und fundierte Informationen zur Kreisfreiheit durch die Stadtverwaltung vorgelegt worden sind, der Stadtrat diese umfassend diskutiert und geprüft hat, hat wiederum eine große Mehrheit des Stadtrates im März 2018 beschlossen, die Stadtverwaltung möge den Antrag auf Erklärung der Kreisfreiheit stellen.
Die Durchführung eines Bürgerbegehrens wurde im Mai 2018 seitens des Stadtrates mehrheitlich abgelehnt. Zwei voneinander unabhängige Kanzleien waren in ihren Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei. Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben kein Gutachten vorgelegt, sondern lediglich eine kurze Stellungnahme einer Kanzlei. Der Stadtrat folgte daher erneut mit großer Mehrheit den Gutachten der beiden Kanzleien. Die Vertreter des Bürgerbegehrens erhoben hiergegen Klage. Diese wurde jedoch nicht mehr begründet und vergangenen Herbst seitens der Vertreter schließlich für erledigt erklärt.
In dem Ihnen nun zugegangenen Anschreiben wird behauptet, dass zu diversen Punkten nur unzureichende Überlegungen der Verwaltung vorgelegt worden seien und man weitere Untersuchungen abgelehnt habe.
Diese Behauptungen sind unzutreffend und werden von uns nachhaltig zurückgewiesen.
Die Verwaltung hat uns laufend umfassend informiert. Sie hat die gesamte Zahlenbasis umfassend und sehr detailliert aufgearbeitet, einschließlich auch der durch den Landkreis vorgelegten Zahlen, und auf dieser Basis eine ebenso detaillierte Prognose für die Zukunft erarbeitet. Diese Daten wurden jeweils dem Stadtrat präsentiert. Und auch derzeit arbeitet die Verwaltung weiter intensiv an den verschiedenen Szenarien im Falle einer Kreisfreiheit.
Die Aussagen der FDP hierzu sind daher schlicht falsch.
Sowohl die Stadtverwaltung, als auch wir als Stadträte sind sich der Aufgaben, die mit der Kreisfreiheit auf die Stadt zukommen, sehr wohl bewusst. Dies betrifft die finanziellen und auch die organisatorischen und räumlichen Aspekte.
In Kenntnis dieser Folgen haben wir uns bewusst und im Sine einer nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt für die Kreisfreiheit entschieden.
Die Stadt Neu-Ulm hat sich in den letzten Jahren hervorragend entwickelt und ihre Chancen genutzt. Das wird uns von allen Seiten bestätigt. Neu-Ulm hat aufgrund der räumlichen Einheit eine enge Bindung zu Ulm und nimmt damit auch eine Sonderstellung ein. Für uns geht es jetzt darum, den richtigen Weg für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit auch der Region einzuschlagen.
Neu-Ulm und Ulm sind das gemeinsame Oberzentrum der Region Donau-Iller. Wir verfügen jedoch weiter nicht über die gleichen Verantwortlichkeiten und Kompetenzen wie Ulm, was viele Bereiche der Zusammenarbeit erschwert oder verhindert.
Der Landkreis kann uns als stark wachsende Stadt in vielen Aufgabenbereichen nicht mehr unterstützen. Die Interessenlagen zwischen den kreisangehörigen Gemeinden einerseits und der weiter wachsenden Stadt Neu-Ulm andererseits haben sich aufgrund der Größe unserer Stadt und der daraus resultierenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten so stark auseinanderentwickelt, dass ein Verbleib der Stadt Neu-Ulm im Kreis weder den Interessen der kreisangehörigen Gemeinden gerecht wird, noch den Bedürfnissen der Stadt Neu-Ulm und unseren aktuellen sowie auch zukünftigen Anforderungen Rechnung tragen kann.
Für die Entwicklung unserer Stadt ist die Übernahme weiterer Aufgabenverantwortung im Stadtgebiet im Zuge der Kreisfreiheit der richtige, in der Bayerischen Gemeindeordnung und letztlich im Grundgesetz so auch verankerte Weg.
Die Kreisfreiheit der Stadt wird nichts daran ändern, dass wir uns, wie auch bisher, für die Beibehaltung der vielfältigen Kooperationen in der Region einsetzen und diese unterstützen werden.
Wir möchten hier auch nochmals darauf verweisen, dass sowohl unser Kämmerer, als auch der Kreiskämmerer und das Finanzministerium in ihren Berechnungen zu dem Schluss kommen, dass im Falle einer Kreisfreiheit sowohl der Landkreis als auch die Stadt Neu-Ulm leistungsfähig bleiben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Diskussion um die Kreisfreiheit wird leider inzwischen hoch emotional und weniger auf Basis der tatsächlichen Fakten geführt. Wir bedauern dieses zutiefst. Wir können verstehen, dass Emotionen mitschwingen. Letztlich aber geht es um die zukünftige Entwicklung und die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Wir appellieren daher an Sie, nicht auf Basis von Emotionen, sondern auf Basis der vorliegenden Fakten zu entscheiden.
Sehr gerne würden wir Ihnen in einem Gespräch unsere Gedanken und unsere Sorgen um die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt darlegen. Gerne kommen wir hierfür zu einem Gespräch auch zu Ihnen nach München.
Mit den besten Grüßen
Für die CSU-Fraktion, Johannes Stingl. Für die Fraktion von PRO, Siegfried Meßner. Bündnis 90/ Die Grünen, Mechthild Destruelle, Gerlinde Koch